Welche Anforderungen gibt es an die Personen, auf die die Pflichten übertragen werden sollen?
Das Anforderungsprofil einer Person, die für den Arbeitsschutz relevante Aufgaben in eigener Verantwortung übernehmen soll, sieht folgendermaßen aus: Sie besitzt die fachliche Qualifikation, die erforderlich ist, um die Gefährdungen im Betrieb zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Sie ist aufgrund der Betriebsgröße noch unmittelbar in das Betriebsgeschehen einbezogen und besitzt die notwendigen praktischen Erfahrungen, um die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Gemäß der Organisationsstruktur ist sie auch diejenige Person, die notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen entweder selbst durchführt oder unmittelbar anordnet.