Was ist ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe?

Systemgeprüft bedeutet, dass das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) geprüft und anschließend zertifiziert wurde.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihrer Ausfüllhilfe (zum Beispiel sv.net/SV-Meldeportal - siehe Hinweise)? Wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.