Was bedeutet Erstbetreuung im Unterschied zu Notfallversorgung und psychotherapeutischer Akutversorgung?

Es geht um sehr unterschiedliche Aspekte der ersten Betreuung beziehungsweise Versorgung von Betroffenen:

Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer sind speziell geschulte Kolleginnen und Kollegen, die Betroffenen innerhalb der ersten 48 Stunden unmittelbar vor Ort im Betrieb beistehen – sie fungieren als erste Anlaufstelle und lotsen Betroffene durch die ersten Schritte nach einem Vorfall (Was ist jetzt zu tun? Wem muss was gemeldet werden? etc.). Als Laienhelferinnen und -helfer gehen sie dabei nicht auf die emotionale Seite des Geschehens ein.

Notfallversorgung: Psychosoziale Fachkräfte (beispielsweise für Notfallseelsorge, Notfallpsychologie) kommen bei schweren Ereignissen, wie zum Beispiel Suizid oder beobachteter gewaltsamer Tod unmittelbar am Schadensort zum Einsatz und können eine professionelle Unterstützung geben.

Bei der psychotherapeutische Akutversorgung handelt es sich dagegen um eine zeitnahe professionelle Behandlung zum Beispiel durch niedergelassene psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten in deren Praxis, in Psychotraumaambulanzen oder in stationären Einrichtungen.