Warum ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht Bestandteil der Grundbetreuung?
Das Erfordernis an arbeitsmedizinischer Vorsorge hängt von den individuellen Gegebenheiten eines Betriebes ab und ist jeweils im Betrieb zu ermitteln. Sie gehört daher zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung.