Warum fallen Säumniszuschläge an, obwohl ich den digitalen Lohnnachweis rechtzeitig eingereicht habe?

Ein Säumniszuschlag wird erhoben, wenn der festgestellte Beitrag nicht rechtzeitig bei uns eingegangen ist. Das fristgerechte Einreichen des digitalen Lohnachweises hat auf die Erhebung von Säumniszuschlägen und deren Höhe keinen Einfluss. Da der Lohnnachweis Grundlage für die Beitragsberechnung ist, reichen Sie den Lohnnachweis bitte immer rechtzeitig ein.