Wann muss ich meinen jährlichen digitalen Lohnnachweis spätestens eingereicht haben?
Der Lohnnachweis für ein bestimmtes Meldejahr muss bis spätestens 16. Februar des Folgejahres erstattet werden. Beispiel: Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2023 muss spätestens bis zum 16. Februar 2024 erstattet werden.