Sind Tätigkeiten im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen versichert?

Bei Tätigkeiten im Berufsbildungsbereich (ehemals: Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich) und im Arbeitsbereich der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz. Arbeitsbegleitende Maßnahmen, die zugleich der Therapie dienen, sind ebenfalls versichert.