Besteht die Möglichkeit den Lohnnachweis in Papierform oder per E-Mail einzureichen?
Ab dem Meldejahr 2018 werden nur noch die digitalen Lohnnachweise für die Beitragsberechnung herangezogen.
Ab dem Meldejahr 2018 werden nur noch die digitalen Lohnnachweise für die Beitragsberechnung herangezogen.