Muss ich meine Beschäftigten informieren, welcher Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit für unseren Betrieb zuständig sind?

Sie müssen Ihre Beschäftigten darüber informieren, welche Betreuungsform Sie in Ihrem Betrieb umsetzen und welche Dienstleistenden Sie damit beauftragt haben. Auf jeden Fall sollte die Information per Aushang bekannt gegeben werden. Zusätzlich kann auch im Rahmen der Unterweisung informiert werden.