Muss ich die Leistungen aus dem Versicherungsschutz beantragen?
Nein. Nachdem die BGW Kenntnis von Ihrem Unfall oder Ihrer Berufskrankheit erlangt hat, wird sie alles in die Wege leiten, um Sie bestmöglich zu versorgen.
Nein. Nachdem die BGW Kenntnis von Ihrem Unfall oder Ihrer Berufskrankheit erlangt hat, wird sie alles in die Wege leiten, um Sie bestmöglich zu versorgen.