Muss die Berufsgenossenschaft /Unfallkasse über die Schwangerschaft informiert werden?
Nein, der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) muss nicht über die Schwangerschaft informiert werden. Die Beschäftigte bleibt auch ohne Meldung weiter unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz dehnt sich in der Schwangerschaft auch auf das noch ungeborene Kind aus.