Müssen Schüler und Schülerinnen, Studierende und Kinder in Kindertagesstätten bei der Anwendung der Vorschrift berücksichtigt werden?

Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Kinder in Kindertagesstätten zählen nicht zu den Beschäftigten eines Unternehmens. Sie sind daher nicht bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit zu berücksichtigen. Ihre Sicherheit im Unternehmen ist durch eine betriebsspezifische Betreuung zu gewährleisten.