Müssen alle im Warenverzeichnis einer Apotheke aufgeführten Arzneimittel bzw. Arzneistoffe in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden?

Nein. Gemeint sind in Nr. 3.2.2 Abs. 1 TRGS 525 nicht alle im Warenverzeichnis enthaltenen Arzneimittel bzw. Arzneistoffe, sondern nur diejenigen, die die Kriterien für einen Gefahrstoff und damit zur Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis erfüllen (s. nächste Frage).