Mein Betrieb ist bei der BGW angemeldet. Nun habe ich eine Aushilfe eingestellt. Ändert sich dadurch etwas für mich?
Stellen Sie Personal ein, brauchen Sie dies nicht in jedem einzelnen Fall sofort bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Beschäftigten, ob auf Dauer oder nur kurzzeitig eingestellt, müssen Sie aber im jährlichen Lohnnachweis aufführen. Die Entgelte dieser Beschäftigten werden bei der nächsten Beitragsberechnung berücksichtigt.