Können Aufgaben des Betriebsarztes von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden?

Entsprechend dem Aufgabenkatalogen nach §§ 3 und 6 ASiG sind mehrere Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichlautend. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gehen diese Aufgaben jeweils mit ihrer spezifischen Fachkompetenz an.

Die vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) spezifisch entweder der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt zugeordneten Aufgaben können nur von diesen ausgeübt werden. In jedem Fall gilt, dass Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Beratungen und Betreuungsleistungen soweit wie möglich gemeinsam bzw. abgestimmt wahrnehmen sollten.