Kann ich Kundinnen/Kunden verpflichten, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen während der Dienstleistung und als erstes die Hände zu waschen/desinfizieren?
Im Rahmen des Hausrechts könnten Sie Ihren Kunden und Kundinnen einseitige Vorgaben machen, dass sie die Räume nur unter bestimmten Bedingungen betreten dürfen. Die Kundinnen und Kunden entscheiden dann, ob sie die Geschäftsräume unter diesen Bedingungen betreten. Folgende Bedingungen sind zu nennen:
- Abstandsregeln und Husten- und Niesetikette einhalten
- beim Eintritt in die Räume die Hände reinigen
- alternativ zur Händedesinfektion ist ein gründliches Händewaschen (20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Handseife) als gleichwertig zu betrachten
- während des Aufenthaltes in den Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer bei Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann oder wenn eine Befreiung von der Tragepflicht vorliegt.
Aktualisiert: 20.05.2020