Ist im Rahmen der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten eine ausschließliche "Fernbetreuung" mit Telefonkontakt und Checklisten möglich, ohne dass ein Arbeitsschutzexperte persönlich im Betrieb erscheint?

Nein, dies widerspricht den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an die Betreuung. Das ASiG fordert, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und in Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen ... Dies gilt zumindest für den unmittelbar beauftragten Experten und Expertinnen (Erstberater und Erstberaterinnen).