Ist es egal, welcher Therapeut beziehungsweise welche Therapeutin Beschäftigte nach einem traumatischen Ereignis behandelt?

Nein. Die Behandlung nach einem traumatischen Ereignis übernehmen speziell von den Unfallversicherungsträgern zugelassene ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung nach geeigneten Fachleuten in Ihrer Nähe. Die BGW wird dann mit einem Behandlungsauftrag die Kostenübernahme für die Therapie erklären.