Ich kann die PIN nicht mehr finden. Wo bekomme ich Sie neu?

Dank eines Online-Services für BGW-Mitgliedsbetriebe unter „Meine BGW“ können Sie die PIN jederzeit selbst abrufen. Erforderlich ist dafür ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de.

Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.

Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Mein Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.

Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.

Bei unbeabsichtigter Offenlegung Ihrer PIN erhalten Sie auf Anfrage eine neue PIN. Wichtig: Die alte PIN verliert dann ihre Gültigkeit.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr