Müssen Betriebe ohne Beschäftigte ebenfalls den Stammdatenabgleich durchführen?
Nein, nehmen Sie die Zugangsdaten zu Ihren Unterlagen. Ein Stammdatenabgleich und die Abgabe des digitalen Lohnnachweises sind nicht notwendig.
Nein, nehmen Sie die Zugangsdaten zu Ihren Unterlagen. Ein Stammdatenabgleich und die Abgabe des digitalen Lohnnachweises sind nicht notwendig.