Ich habe keine Angestellten. Aus welchen Gründen bin ich bei Ihnen Mitglied?

Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen ist unabhängig von der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt jemanden beschäftigen, bedarf es keiner weiteren Anmeldung.