Für welche Unternehmen gilt der Freibetrag?
Für alle Unternehmen, die nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind (§§ 51 ff. Abgabenordnung).
Für alle Unternehmen, die nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind (§§ 51 ff. Abgabenordnung).