Ein Unternehmen wird Mitglied in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege oder tritt aus diesem Spitzenverband aus. Was ist zu tun?

In solchen Fällen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entsprechend zu informieren, sodass wir die entsprechenden Daten pflegen können.