Dürfen Beschäftigte im Gesundheitswesen künstliche, lackierte oder verlängerte Fingernägel tragen?

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten dürfen Beschäftigte in Bereichen des Gesundheitswesens, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, keine künstlichen, lackierten oder verlängerten Nägel tragen. Die Händedesinfektion ist dann weniger wirksam.

Müssen Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen medizinischen Nagellack tragen, sind Einzelfalllösungen mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin und den Expertinnen und Experten für Hygiene abzusprechen.

Weitere Informationen finden sich in der S2k-Leitlinie Händedesinfektion und Händehygiene unter Punkt 60/61.