Darf das Apothekenpersonal die Luftfilter von Sicherheitswerkbänken selber wechseln?

In der Regel garantieren die Hersteller von Sicherheitswerkbänken für Zytostatika nur dann einen adäquaten Produkt- und Personenschutz, wenn die Luftfilter von einer autorisierten Wartungsfirma entsprechend den vorgegebenen Wechselintervallen ausgetauscht werden. Erfolgt der Wechsel trotzdem durch das Apothekenpersonal, so ist zuvor eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Nr. 5.2.3 Abs. 4 TRGS 525).