An wen kann sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer wenden, wenn Beratung zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 benötigt wird?
Ansprechperson für die Umsetzung im Betrieb sind Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sollten Sie noch keine Arbeitsschutzbetreuung eingerichtet haben, nutzen Sie zunächst unser Online-Angebot. Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, helfen wir Ihnen persönlich. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter +49 800 20030330 oder per E-Mail an kleinbetriebe@bgw-online.de.