Ändert sich der Beitragsfuß für die Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege auch jährlich?
Ja. Wie auch der Beitragssatz zur BGW-Umlage wird der Beitragssatz für die Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege jährlich neu errechnet. Ausschlaggebend sind hier unter anderem die Unfallzahlen des entsprechenden Kalenderjahres der ehrenamtlich und unentgeltlich Tätigen.