Die BGW rät: Etikett beachten!

Bild vergrößern Illustration eines Etikett. Überschrift: "Elemente, die gemäß EU-Kosmetikverordnung auf dem Etikett enthalten sein müssen." Textkasten: "Die Angaben sind unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar und die gelb hinterlegten Angaben in deutscher Sprache anzugeben. Gelb hinterlegt u.a.: Nenninhalt, Verwendungszweck, Firma+EU-Anschrift, Ursprungsland beim Import, Chargennummer, Verwendungsdauer nach Öffnen/Mindesthaltbarkeitsdatum, Liste der Bestandteile, Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch

Elemente eines EU-konformen Etiketts

Sie dürfen in Ihrem Betrieb nur Friseurkosmetika verwenden, die der EU-Kosmetikverordnung genügen.  Diese erkennen Sie leicht am Etikett, das bestimmte Angaben gemäß Art. 19 (1) a-g der Verordnung enthalten muss.

Ein Beispieletikett ist jetzt im Anhang der TRGS 530 abgebildet.