Die BGW rät: Etikett beachten!
Sie dürfen in Ihrem Betrieb nur Friseurkosmetika verwenden, die der EU-Kosmetikverordnung genügen. Diese erkennen Sie leicht am Etikett, das bestimmte Angaben gemäß Art. 19 (1) a-g der Verordnung enthalten muss.
Ein Beispieletikett ist jetzt im Anhang der TRGS 530 abgebildet.