Begutachtung
Glossar
RehabilitationZur Einschätzung ob und welche Folgen durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit entstanden sind, ist die BGW auf die Unterstützung von medizinischen Gutachterinnen und Gutachtern angewiesen.
Zu diesem Zweck schlägt die BGW den Versicherten drei mögliche Personen vor, die nach Wohnortnähe und Fachkompetenz ausgewählt werden. Die Versicherten können eine der vorgeschlagenen Personen auswählen oder einen eigenen Vorschlag machen. Die DGUV bietet eine Online-Suche nach Gutachterinnen und Gutachtern bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an.
Die BGW prüft bei Vorschlägen der Versicherten, ob die Gutachterin oder der Gutachter über ausreichende Kenntnisse zur Begutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung verfügt.