Brandschutz im Betrieb Richtiges Verhalten im Brandfall

Was ist zu tun, wenn es brennt? Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Damit die Beschäftigten bei einem Brand richtig handeln, ist es aber wichtig, dass sich alle vorher mit den Sicherheitseinrichtungen im Betrieb vertraut machen.

Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungspläne

Am Arbeitsplatz und an gut sichtbaren Stellen im Gebäude sollten Flucht- und Rettungspläne hängen – zum Beispiel auf allen Fluren, im Eingangsbereich und in Treppenräumen. Darin sind die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen eingezeichnet. Die Pläne zeigen neben dem eigenen Standort außerdem, wo sich Notausgänge, Fluchtwege und Sammelplätze befinden. So wissen die Beschäftigten im Brandfall, wie sie schnellstmöglich aus dem Gebäude kommen.

Den Brand melden

  1. Brandmelder zum Alarmauslösen:
    Falls es im Gebäude manuelle Feuermelder gibt, schlagen Sie bei einem Brand die Scheibe ein und drücken den Alarmknopf. Verständigen Sie per Telefon oder Hausnotruf die Feuerwehr. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und warnen Sie gefährdete Personen.
  2. Notruf absetzen:
    Wählen Sie den Hausnotruf, drücken Sie Notruftaste des Telefons oder holen Sie über die Notrufnummer 112 Hilfe. Dabei müssen Sie diese Fragen der Leitstelle beantworten:
  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wer ruft an?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen
  • Wichtig: Die Leitstelle beendet das Gespräch.

Sich in Sicherheit bringen

  • Notausgänge:
    Grün-weiße, beleuchtete Schilder kennzeichnen die Notausgänge und weisen den Weg aus dem Gebäude. Versuchen Sie, hilfsbedürftigen Personen hinauszuhelfen!
  • Andere Fluchtwege:
    Lassen sich die Fenster im Erdgeschoss öffnen, ist es gegebenenfalls möglich, aus dem Fenster zu flüchten. Springen Sie nicht aus größerer Höhe! Die Gefahr, sich dabei zu verletzen, ist zu groß. Eventuell gibt es in höheren Stockwerken Notfenster mit Fluchtleitern.
  • Aufzüge:
    Im Brandfall nie den Aufzug benutzen! Er könnte steckenbleiben oder in einem Stockwerk halten, das bereits voller Rauch und Flammen ist.
  • Sammelplätze:
    Wenn das Gebäude geräumt wird, gehen alle Beschäftigten zu den angegebenen Sammelplätzen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden. Sie sind in den Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet.
  • Feuerlöscher:
    Es müssen ausreichend geeignete Feuerlöscher im Gebäude vorhanden sein. Die Standorte sind gekennzeichnet beziehungsweise gut sichtbar. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich im Gebrauch der Feuerlöscher unterweisen. Die Beschäftigten sollten sich auch über die Standorte der Brandschutzmittel informieren. Versuchen Sie, die Flammen zu löschen, soweit es möglich ist, ohne sich selbst zu gefährden!

Nutzung von Löschdecken

Personenbrände sind seltene, aber äußerst dramatische Ereignisse, da die Folgen für das Leben und die Gesundheit des betroffenen Menschen besonders schwerwiegend sein können. Personen, die brennen, laufen oftmals weg, wollen sich selbst retten und wehren sich eventuell gegen den Einsatz von Löschdecken aus Angst, darunter zu verbrennen.

Der Einsatz von Löschdecken bringt zusätzliche Gefahren für die rettende und die brennende Person. Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Decke eingewickelt werden. Danach sollte die Decke möglichst angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. Beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende  Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht. Zum Löschen einer brennenden Person sollte daher besser ein Feuerlöscher verwendet werden. Feuerlöscher ermöglichen in allen Fällen eine sichere und schnelle Brandbekämpfung ohne zusätzliche Verletzungsgefahren für die zu rettende Person.

Unterweisungen zum Brandschutz

Nur wer die Abläufe für Notfälle kennt, Fluchtwege zum Beispiel schon einmal gelaufen ist oder Feuerlöscher bedient hat, kann im Notfall unter Anspannung sicher reagieren. Wichtig und hilfreich ist daher eine jährliche Brandschutz-Unterweisung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1). Um Panik und Fehlverhalten im Ernstfall zu vermeiden, sollten regelmäßig Brandschutzübungen stattfinden: Auslösen des Alarms, Brandbekämpfung und geordnete Flucht. So sind die Beschäftigten auf Brandsituationen vorbereitet und können im Notfall Leben retten.

Wer unterstützt die Unternehmensleitung beim Brandschutz?

Bränden vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist in Betrieben Gemeinschaftssache. Deshalb gibt es Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sowie -helferinnen.

Brandschutz-Symbole

Erste Hilfe

So verhalten Sie sich beim Auffinden einer verletzten Person:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit
  • Retten Sie die Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich
  • Setzen Sie einen Notruf ab