Stapel Euromünzen, Geldscheine, Stift und Handy

BGW-Beitrag

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dar – gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Beschäftigten. Deshalb zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung allein die Unternehmen Beiträge.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie legt lediglich real entstandene Kosten um. Die Beitragsberechnung erfolgt daher immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.

Leistungen

Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist die BGW für Sie da!

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr

Grundlage des Beitragssystems ist der Gefahrtarif. Die Basisdaten zur Beitragsberechnung des Vorjahres beschließt der Vorstand der BGW jeweils Ende März/Anfang April eines Jahres. Im Anschluss erhalten die Unternehmen ihren Beitragsbescheid.

Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen schlagen die BGW-Beiträge auch im Jahr 2024 (für das Beitragsjahr 2023) sehr gering zu Buche. Pro 100 Euro Entgelt bezahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Umlagejahr 2023 für ihre Beschäftigten zwischen 39 Cent und 2,04 Euro Beitrag – je nach Gefahrklasse.

Neben der Versicherung für Beschäftigte sind auch Selbstständige in bestimmten Branchen gesetzlich bei der BGW pflichtversichert (Unternehmerpflichtversicherung). Andere Unternehmerinnen und Unternehmen können sich freiwillig versichern. Berechnen Sie den Beitrag für ihre persönliche Unternehmer­versicherung ganz einfach mit Hilfe unseres Beitragsrechners.