Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen

Hand mit blauem Handschuh wischt mit einem Tuch über eine glatte Fläche.

Wischdesinfektion mit Handschuh

In vielen Berufen wird mit gekennzeichneten Gefahrstoffen gearbeitet und – mehr oder weniger – bewusst damit umgegangen. Doch Vorsicht! Längst nicht alle gefährlichen Stoffe sind gleich als solche zu erkennen.

Wer denkt schon bei Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln oder Klebern, Kosmetika oder Haarsprays als Erstes daran, dass diese Stoffe auch feuergefährlich sein oder die Gesundheit beeinträchtigen können?

Und nicht alle potenziell gefährlichen Stoffe sind kennzeichnungspflichtig und als Gefahrstoffe gekennzeichnet. Auch Medikamente können gefährliche Eigenschaften haben und sind nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet. Andere gefährliche Stoffe oder Gemische können bei der Arbeit auch mit ungefährlichen Ausgangsprodukten entstehen. Bei manchen Tätigkeiten entsteht gesundheitsschädlicher Rauch. Aufgewirbelter, in der Luft fein verteilter brennbarer Staub, kann ein explosives Gemisch bilden.

Gefährdungsbeurteilung

Wer mit Gefahrstoffen arbeiten muss, hat einen Anspruch darauf, das sicher und gesund zu tun. Auch Unbeteiligte oder die Umwelt dürfen nicht gefährdet oder geschädigt werden. Dafür sind die Unternehmensleitungen verantwortlich.

Das geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Jeder Umgang mit Gefahrstoffen – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und solche bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können – und alle Gefahrenbereiche im Betrieb müssen erfasst werden. Hier ist die entsprechende Kenntnis der betrieblichen Abläufe gefragt. Für die Beurteilung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe gelten allerdings die strengeren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.

Fachkundige Personen erforderlich

Die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen fachkundig beurteilt werden. Hier können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen beraten oder die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Unternehmens unterstützen.

Die Verantwortlichen der Arbeitsbereiche und Arbeitsschutzfachkräfte sollten eng zusammenarbeiten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einbezogen werden. Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten klar geregelt und möglichst schriftlich verteilt werden.

Sorgfältige Dokumentation wird verlangt

Es müssen ein Gefahrstoffverzeichnis mit Verbrauchsmengen erstellt, sowie Lagerung, Transport und Umgang mit den Gefahrstoffen für alle Beteiligten sicher gestaltet werden. Die Sicherheitsdatenblätter für die Gefahrstoffe müssen nicht nur vorliegen, sondern den Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.

Die dazu getroffenen Maßnahmen müssen wiederum fachkundig auf ausreichende Wirksamkeit überprüft werden. Schließlich muss dieser Prozess der Gefährdungsbeurteilung auch für Außenstehende nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffrecht gelten die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe.

Wenn Beschäftigte mit krebserzeugenden Gefahrstoffen umgehen und dabei die Kriterien der TRGS 410 zur Gefährdung erfüllt sind, dann muss für diese Personen ein Expositionsverzeichnis geführt werden. Dazu kann beispielsweise die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) des Instituts für Arbeitsschutz benutzt werden.

Informationen und Arbeitshilfen

Sichere Seiten: Informationen für Kleinbetriebe

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die sich über Risiken und Schutzmaßnahmen informieren möchten, finden auf den "Sicheren Seiten"  branchenspezifisch aufbereitete Hinweise zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Hilfestellung für Fachkundige

Die BGW bietet hier Module als Praxisleitfaden zur schrittweisen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe an, mit ergänzenden Verweisen auf Branchenhilfen sowie allgemeine und tätigkeitsspezifische Technische Regeln.

Für verschiedene, in bei der BGW versicherten Betrieben vorkommende Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, stellen die "Bausteine zur Gefährdungsbeurteilung" konkrete tätigkeitsbezogene Branchenhilfen mit Schutzmaßnahmenkonzepten zur Verfügung.

Video: Aufnahme von Gefahrstoffen