Definition: Welche Stoffe gelten als Gefahrstoffe?

Welche Stoffe als Gefahrstoffe gelten und dementsprechend behandelt werden müssen, ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt.

Alle Stoffe und Gemische mit gefährlichen physikalischen oder chemischen Eigenschaften, wie – um nur die gefährlichsten zu nennen – brandfördernd oder entzündbar, gesundheitsgefährdend weil akut toxisch, krebserzeugend, ätzend, allergisierend, …

Gefahrstoffe, die in bei der BGW versicherten Betrieben häufig verwendet werden, sind beispielsweise Desinfektions- und Reinigungsmittel, Lacke und Lösungsmittel, Beizen und Holzschutzmittel.

Eine Reinigungskraft mit Schürze und chemikaliendichten Handschuhen hantiert mit Reinigungsmitteln.

Gefahrstoffe werden in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien der Gefahrstoffverordnung eingestuft.

Woran lässt sich ein gefährliches Produkt erkennen?

Verpackungen und Gebinde, die einen Gefahrstoff enthalten, müssen mit Piktogrammen und Hinweistexten gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung erfolgt nach dem Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS/CLP).

Ausnahme: Arzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika

Fertigarzneimittel, Medizinprodukte und Kosmetika können auch gefährliche Eigenschaften haben, sind aber nicht mit Gefahrstoff-Warnhinweisen gekennzeichnet. Wie solche Verpackungen beschriftet und welche Informationen jeweils zum sicheren Umgang mitgeliefert werden müssen, ist im Arzneimittelgesetz beziehungsweise in der Medizinprodukteverordnung und in der Kosmetikverordnung geregelt.

Weitere gefährliche Stoffe

Darüber hinaus gibt es weitere Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, denen keine Gefahrstoff-Warnhinweise zugeordnet werden können, die dennoch aufgund ihrer Eigenschaften oder unter bestimmten Bedingungen gesundheitsschädlich oder gefährlich sein können:

  • explosionsfähige Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, auch aufgewirbelte brennbare Stäube
  • hautentfettende Stoffe
  • heiße Flüssigkeiten oder tiefkalte Flüssigkeiten, Dämpfe und Gase: Stoffe wie beispielsweise Trockeneis, flüssiger Stickstoff, Wasserdampf
  • erstickende Gase wie Kohlendioxid und Stickstoff
  • narkotisierende Gase

Verfahrensbedingt entstehende, potenziell gefährliche Stoffe

  • durch Ausgasung oder Verdunstung freigesetzte Stoffe, wie aus Desinfektionsmitteln verdunstendes Glutaraldehyd oder Formaldehyd
  • Rauche, Gase und Dämpfe, die etwa beim Schweißen und Löten in Werkstätten entstehen
  • Rauche und Rauchgase, entstehend durch laser- und elektrochirurgische Verfahren
  • Rauche beim Räuchern in der traditionellen chinesischen Medizin
  • Narkosegase durch Ausatmen der Patienten und Patientinnen freigesetzt
  • Holzstaub, in der Luft fein verteilt, kann eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen
  • Holzstaub von Harthölzern ist als krebserzeugend eingestuft

Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert

Mit einem Arbeitsplatzgrenzwert versehene Stoffe ohne Einstufung und Kennzeichnung können bei Grenzwertüberschreitung gesundheitsgefährdend sein. Bei Tätigkeiten mit Staub von Gips, Papier und Kunststoffen, ist der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten.

Wasser und Feuchtigkeit

Feuchtarbeit kann die Haut vorschädigen, sodass Hauterkrankungen oder Allergien auftreten. Waschlotionen, Reinigungsmittel und andere entfettende Lösemittel verstärken die hautschädigende Wirkung.

Handschuhe aus Naturlatex

Sie sollen schützen und können doch Allergien auslösen: Handschuhe aus Naturlatex. Latex – ein Produkt aus der Milch des tropischen Gummibaumes – enthält bestimmte Proteine, die Allergien auslösen können. Die Proteine gelangen von der Handschuhoberfläche in Haut. Das Allergierisiko steigt mit dem Gehalt der Proteine im Latexhandschuh. 

Worauf Betriebe bei Einkauf und Verwendung von Latexhandschuhen achten müssen und welche Alternativen zur Wahl stehen, erfahren Sie auf den Themenseiten zum Hautschutz.