Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Bild vergrößern Die Grafik zeigt einen in sieben gleichmäßige Abschnitte unterteilten Kreis, davon ist der erste farblich hervorgehoben und aus dem Kreis herausgelöst.

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Abhängig vom Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen können Beschäftigte verschiedenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sein. Betrachten Sie die Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten.

Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Bei der arbeitsbereichsbezogenen Gefährdungsbeurteilung legen Sie räumliche Bereiche oder Arbeitsplätze als Arbeitsbereiche fest und ermitteln dort die jeweiligen Gefährdungen.

Für Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten mit vergleichbaren Gefährdungen wie verwendeten Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe reicht es in der Regel aus, die Gefährdung einmal zu betrachten.

Es ist zweckmäßig, allgemeine Anforderungen, beispielsweise an den Brandschutz, die elektrische Sicherheit, die Beleuchtung, oder betriebsweite Regelungen, zum Beispiel zum Gefahrstoffmanagement oder zu allgemeinen Hygienemaßnahmen, bereichsübergreifend für den gesamten Betrieb zu ermitteln.

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Bei einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie die Gefährdungen, die bei der jeweiligen Tätigkeit auftreten.

Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung

Für werdende oder stillende Mütter und für Jugendliche ist eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass alle Gefährdungen vorsorglich auch nach dem Risiko für Schwangere oder stillende Mütter beurteilt werden müssen.

Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wechselnden Tätigkeiten, für Beschäftigte mit Allergien, chronischen Erkrankungen oder mit Behinderungen bietet sich diese Form der Gefährdungsbeurteilung an.