Fixieren und konservieren von Gewebeproben mit Formaldehyd Expositionsverzeichnis in der Pathologie

Eingesetzte Produkte

Formaldehyd, üblicherweise 4 Gewichtsprozent in Wasser. Die Lösung ist als krebserzeugend eingestuft (H350, CAS-Nr.: 50-00-0).

Arbeitsverfahren 

Es werden überwiegend manuelle Verfahren angewendet. Folgende Tätigkeiten können zu einer Freisetzung von Formaldehyd und/oder dermalem Kontakt führen. Die potenziellen Emissionsquellen sind jeweils genannt:

  • Probeneingang: undichte Probenbehälter.
  • Präparate zuschneiden/Biopsien einkapseln: mit Formaldehyd getränkte Präparate, Formaldehydlösung auf dem Zuschneidebrett, offene Probenbehälter, offene Wannen für Makroschnitte, Kontamination des Umfelds, offene Abfallbehälter.
  • Formaldehydlösung abgießen und Asservate entsorgen: Formaldehydlösung beim Abgießen, offenliegende Präparate und Probenbehälter, Kontamination des Umfelds, offene Abfallbehälter.
  • Probenbehälter reinigen: Formaldehyd-Anhaftungen an den Behältern.
  • Prozessflüssigkeit des Entwässerungsautomaten wechseln: Formaldehydlösung beim Abgießen und beim Auffüllen, Kontamination des Umfelds durch Verschütten, Anhaftungen an Hilfsmitteln, z. B. Trichtern.
  • Probenbehälter füllen mit 4%-iger Formaldehydlösung

Je nach Tätigkeit werden Mengen von wenigen Millilitern bis zu mehreren Litern eingesetzt. Das Laborpersonal muss für die durchzuführenden Tätigkeiten fachkundig sein.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Formaldehydfixierte Präparate werden bis zu 8 Stunden pro Schicht zugeschnitten. Die Assistenz beim Zuschnitt dauert ebenfalls bis zu 8 Stunden. Biopsien einkapseln kann ebenso bis zu 8 Stunden dauern.
Prozessflüssigkeit des Entwässerungsautomaten wechseln, Probenbehälter füllen, Asservate entsorgen jeweils 0,25 bis 1 Stunde pro Schicht.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 526 „Laboratorien“ (Stand der Technik), konkretisiert durch DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“. Hauptzielgruppe sind chemische Laboratorien. Ob geringere Schutzmaßnahmen als im chemischen Labor ausreichen, muss individuell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Konkrete Schutzmaßnahmen für die Pathologie sind in DGUV Information 213-032 „Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst“ und in der Publikation „Expositionsermittlungen in Pathologien von 2016 - 2019 - Schwerpunkt Formaldehyd“ beschrieben. Sie sind als Vorschläge zu verstehen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen. Beispiele sind:

Inhalativ: 

  • Emissionsflächen minimieren
  • Emissionsquellen vermeiden, z. B. Behälter unmittelbar nach Gebrauch verschließen; entleerte Probenbehälter vor dem Abwurf in Sammelbehälter oder Mülleimer verschließen.
  • Alle Emissionsquellen wie Mülleimer Behälter ohne Deckel, Trichter im Wirkungsbereich einer Absaugung platzieren.
  • Zuschnitt: Offene Erfassung mit ausreichendem Absaugvolumenstrom und wirksamer Luftführung oder halboffene Erfassungen wie Laborabzüge oder über dem Lochblech aufgestellte einfache Hauben und wirksame Luftführung; Wannen abdecken; große Präparate wässern.
  • Prozessflüssigkeit des Entwässerungsautomaten wechseln: Komplettentsorgung gebrauchter Behälter und Einsetzen fertig befüllter Behälter, automatisierter Flüssigkeitswechsel, halboffene Erfassung wie Laborabzug, wirksame Luftführung.
  • Probenbehälter füllen: Behälter fertig befüllt einkaufen (Substitutionsprüfung), halboffene Erfassung wie Laborabzug, wirksame Luftführung
  • Asservate entsorgen: halboffene Erfassung wie Laborabzug, Gewebeproben und formaldehydbenetzte Behälter im Bereich der Absaugung platzieren; offene Erfassung mit abgesenkter, abgesaugter Abgießöffnung, abgesaugter Abwurföffnung für Feststoffe; abgesaugte Sammelbehälter für Flüssigkeit und Feststoffe.

Dermal:

  • Arbeitsgeräte wie Dosierhilfen, Greifzangen, Pinzette verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden wird. Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk verwenden, dies schützt auch vor der hautsensibilisierenden Eigenschaft (Kat. 1 H317).
  • Werden Schutzhandschuhe gegen Schnittverletzungen getragen, z. B. Handschuhe aus Kevlar oder Spectra-Faser, dann sind darüber noch flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zu ziehen.

Informationen zur Expositionshöhe

Inhalativ: 

  • Formaldehyd verdunstet aus Lösungen, benetzten Arbeitsgeräten, formaldehydgetränkten Gewebeproben und Tüchern.
  • Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für Formaldehyd von 0,37 mg/m³ unterschritten ist und die Kurzzeitwertbedingungen eingehalten sind (Kurzzeitwert 0,74 mg/m³).
  • Die Publikation „Expositionsermittlungen in Pathologien von 2016 - 2019 - Schwerpunkt Formaldehyd“ enthält Expositionswerte zu typischen Tätigkeiten, differenziert nach der Art der Erfassung (halboffen, offen, ohne). Messtechnische Untersuchungen der BGW haben gezeigt, dass z. B. beim Füllen des Entwässerungsautomaten mit offener Erfassung und beim kleinen Zuschnitt/Biopsien mit halboffener Erfassung der AGW unterschritten ist. Dagegen treten regelmäßig Überschreitungen des AGW bei großem Zuschnitt und dem Entsorgen von Asservaten mit offener Erfassung auf.

Dermal: 

  • Durch das Verwenden von Hilfsmitteln und das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen wird der Hautkontakt mit der Formaldehydlösung, bei Berührung formaldehydbenetzter Materialien und durch Spritzer vermieden.
  • Formaldehyd ist gemäß TRGS 900 nicht als hautresorptiv eingestuft.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht belegen kann, dass die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ausreichend sind. Auch wenn kurzzeitig Grenzwertüberschreitungen auftreten (Überschreitung Kurzzeitwert) und deshalb in der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz festgelegt ist, ist dies ein Kriterium für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis. Ein Beispiel kann das Verwerfen von Asservaten sein.