Expositionsermittlungen in Pathologien von 2016 bis 2019 - Schwerpunkt Formaldehyd

In der Vergangenheit traten in Pathologien häufig Grenzwertüberschreitungen für die inhalative Formaldehydbelastung auf.

Aufgrund der krebserzeugenden Eigenschaft von Formaldehyd, der Festlegung eines neuen Formaldehydgrenzwerts und der Absenkung einiger Lösungsmittelgrenzwerte sollten die aktuellen Expositionen ermittelt und beurteilt werden. Mit Arbeitsplatzmessungen nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 ermittelten Messstellen der Unfallversicherungsträger und Bundesländer die inhalativen Gefahrstoffexpositionen während betrieblicher Routinetätigkeiten in 57 Pathologien in Deutschland, deren technische Schutzmaßnahmen subjektiv als ausreichend eingeschätzt wurden. Bei lang dauernden Tätigkeiten mit Formaldehydexposition überschritt der Acht-Stunden-Schichtmittelwert in bis zu 30% der Fälle den zulässigen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach TRGS 900. Bei kurzzeitigen Tätigkeiten wurden die zulässigen Kurzzeitwertbedingungen in bis zu 60% der Fälle nicht eingehalten, bei Arbeiten ohne Erfassung sogar in bis zu 70%. Erhöhte Formaldehydkonzentrationen traten besonders bei unzureichend leistungsfähigen Absauganlagen und bei Formaldehyd emittierenden Tätigkeiten auf. Die Grenzwerte für Lösungsmittel wurden eingehalten.

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Der Artikel wurde veröffentlicht unter:

  • Wegscheider, W.; Brohmann, P.; Koppisch, D.; Naujoks, G.; Niemann, J.; Eickmann, U: Expositionsermittlungen in Pathologien von 2016 bis 2019 - Schwerpunkt Formaldehyd. Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 80 (2020) Nr. 9, S. 349-360.