Vier hölzerne Wegweiser mit der Aufschrift: Hilfe, Unterstützung, Beratung und Führung

Betreuungsformen

Für die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzbetreuung gibt es je nach Betriebsgröße die Wahl: Regelbetreuung oder alternative Betreuung.

Je nach Anzahl der Beschäftigten (Teilzeitkräfte zählen anteilig) können Sie sich für die Regelbetreuung oder für die alternative Betreuung entscheiden.  Art und Umfang der Arbeitsschutzbetreuung orientieren sich am individuellen Bedarf eines Unternehmens.

Die Arbeitsschutzbetreuung besteht im Wesentlichen aus einer Grundbetreuung nach vorgeschriebenem Leistungskatalog und einer betriebsspezifischen, am Bedarf orientierten Betreuung.

Die Regelbetreuung hat, je nach Betriebsgröße, zwei Varianten. Die alternative Betreuung eignet sich für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten.

Welche Betreuungsformen sind möglich?

Unser Suchassistent hilft Ihnen, die Betreuungsformen zu finden, die für ein Unternehmen Ihrer Größe und Beschäftigtenzahl in Frage kommen:

Was müssen Sie der BGW mitteilen?

Denken Sie bitte daran, uns mitzuteilen, welches Ihre Betreuungsform ist und wer die Arbeitsschutzfachleute (Betriebsarzt und Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit) sind, die Sie engagiert haben. Das entsprechende Formular können Sie als PDF herunterladen.

Mehr zum Thema Arbeitsschutzbetreuung