Sie ist gesetzliche Pflicht
Die Verantwortung und Aufgaben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur regelmäßigen Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen sind in den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes verankert und in der DGUV Vorschrift 1 beziehungsweise DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention) näher geregelt.