Unfall

Glossar

Rehabilitation

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der versicherten Tätigkeit oder auf Dienstwegen ereignet. Dabei muss die zum Unfall führende Tätigkeit dem Unternehmen zuzurechnen sein und darf nicht privater Natur sein.

Der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes. Unfälle im privaten häuslichen Bereich (Wohnung) oder Treppenhaus des Wohnhauses sind grundsätzlich nicht versichert. Zwingend notwendige Umwege, etwa um ein Kind in den Kindergarten zu bringen, können mit unter den Schutz der Versicherung fallen, wenn der Weg in Zusammenhang mit dem Arbeitsweg steht.

Detailliertere Informationen und Fallbeispiele bieten die Artikel über Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.