Sicherheitsbeauftragte

Glossar

BGW Orga-Check

Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin müssen Sicherheitsbeauftrage schriftlich bestellen, wenn der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat. Sicherheitsbeauftragte handeln in einem für sie überschaubaren Betriebsbereich, zum Beispiel einer Abteilung, einen Produktionsbereich, in dem sie sich auskennen und in dem sie auch bei den übrigen Beschäftigten bekannt und anerkannt sind. Sie haben die Aufgabe, die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen direkt am Arbeitsplatz zu unterstützen, indem sie auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten unter Kollegen und Kolleginnen hinwirken. Sicherheitsbeauftragte tragen keine Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten.