Menschengerechte Arbeitsgestaltung

Glossar

BGW Orga-Check

Im Arbeitsschutzrecht verankerte Zielsetzung der Arbeitsgestaltung, die die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen ausdrücklich berücksichtigt. Arbeit muss demnach ausführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung der Persönlichkeit fördern. Auf Dauer muss sie ein ausgewogenes Maß an Beanspruchung enthalten. Menschengerecht sind Arbeitsaufgaben, wenn sie dem Beschäftigten Gestaltungsspielraum bieten, vielfältig sind und Kooperation sowie Entwicklungschancen beinhalten. Menschengerecht gestaltete Arbeit fördert die Motivation und Leistung. Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit gehört auch, besondere Biografiemerkmale und Lebenssituationen zu berücksichtigen (zum Beispiel Alter, Schwangerschaft) sowie Maßnahmen, die dem Schutz des sittlichen Empfindens der Beschäftigten dienen.