Arbeitsschutzausschuss

Glossar

BGW Orga-Check

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin oder einem von ihm benannten Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, den Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Fragen des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beraten. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.