Kommunikation und Beteiligung der Beschäftigten an der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Drei Frauen am Tisch sprechen angeregt über eine Broschüre.

Beschäftigte beteiligen und ihre Bedürfnisse berücksichtigen, ist eine notwendige Ergänzung zur Kundenorientierung. "Beschäftigtenorientierung" bezeichnet eine Grundhaltung, die darauf zielt, sicheres und gesundheitsförderndes Verhalten fest im Betrieb zu verankern.

Ziele

Wichtig ist, dass Sie Anlässe schaffen, die Kompetenzen der Beschäftigten, ihr Wissen, ihre Einstellungen sowie ihre Motivation zu einem gesunden Verhalten weiterzuentwickeln. Diese Aufgaben stellen eine dauerhafte Herausforderung für die Personal- und Organisationsentwicklung dar:

  • Beschäftigte müssen befähigt sein, ihre Rechte und Pflichten für Sicherheit und Gesundheit wahrzunehmen und zum Erreichen der Arbeitsschutzziele beizutragen. Planen Sie hierfür geeignete Qualifizierungen. Berücksichtigen Sie geänderte Vorschriften, neue Technologien aber auch die persönliche Voraussetzungen Ihrer Beschäftigten. In einer Qualifizierungsplanung sollten Sie festhalten, wer an welchen Maßnahmen wann teilnimmt.
  • Unternehmensleitung und Führungskräfte müssen wissen, wie und welchen Einfluss sie auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten haben. Ziel ist es, Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle frühzeitig zu erkennen und Chancen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzugreifen.
  • Regelungen zur internen Kommunikation sollen sicheres und gesundes Verhalten fördern, Belastungen kompensieren und Beschäftigte mit Leistungseinschränkungen gezielt stärken. Alle Führungskräfte, Arbeitsschutzbeauftragte sowie externe Arbeitsschutzbeteiligte sind in diese Arbeitsschutzkommunikation eingebunden.

Wie gehen Sie vor?

Um die Beschäftigten zu motivieren, ihren Pflichten nachzukommen und ihre Interessen zu äußern, regeln Sie zum Beispiel, wie Sie

  • eine beteiligungsorientierte Qualifizierung und Kommunikation zum Arbeitsschutz sicherstellen
  • die Bedürfnisse und Vorschläge Ihrer Beschäftigten zum Arbeitsschutz ermitteln und bewerten
  • Ihre Beschäftigten persönliche Belange für ihre Sicherheit und Gesundheit einbringen können
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen, Arbeitsschutzziele und Maßnahmen festzulegen
  • die betriebliche Interessenvertretung und externe Arbeitsschutzbeteiligte einbinden
  • sich regelmäßig Rückmeldungen einholen und Ihr Feedback zum Arbeitsschutz geben

Um die Erwartungen Ihrer Beschäftigten zur ermitteln oder betriebliche Defizite im Arbeitsschutz zu erkennen und Verbesserungsideen einzuholen, eignen sich: Befragungen, Personalgespräche und Teamsitzungen, ein betriebliches Vorschlagswesen, Arbeitssituationsanalysen, Gesundheitszirkel und auch Anreize für vorbildliches Handeln.