Zytostatika: Zubereitung Expositionsverzeichnis in Apotheken, Kliniken und Praxen der Humanmedizin sowie Veterinärmedizin

Eingesetzte Produkte

Arzneimittel, die Zytostatika-Wirkstoffe enthalten, insbesondere alkylierende Substanzen, die als krebserzeugend oder keimzellmutagen Kategorie 1 A oder 1 B eingestuft sind.

Arbeitsverfahren

Zubereitung von patienten-individuellen Infusionen in Krankenhaus- und Offizinapotheken sowie in veterinärmedizinischen Einrichtungen wie in DGUV-Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst"beschrieben (Auflösen von Trockensubstanz in Trägerlösung, Aufziehen von Spritzen mit Arzneimittellösung, Dosieren eines aufgelösten Zytostatikums zu Trägerlösung, Reinigen und Entsorgen). Dazu gehört auch die Warenannahme. Es handelt sich um laborübliche Tätigkeiten, die von erfahrenem Personal mit laborüblichen Mengen unter laborüblichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Wenige Minuten bis acht Stunden pro Arbeitsschicht.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 525, TRGS 526 und DGUV Information 207-007 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-007 aufgeführt. Beispiele sind: 

  • Inhalativ: technische Lüftung, Sicherheitswerkbänke bzw. Isolatoren und Überleitsysteme
  • Dermal: Schutzhandschuhe nach Vorgabe des Herstellers (auch bei Warenannahme zum Schutz vor gelegentlich von außen verunreinigten Vials), sonst Einmalhandschuhe aus Nitril, regelmäßiger Handschuhwechsel.

Informationen zur Expositionshöhe

Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn TRGS 525 sowie DGUV Information 207-007 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.

  • Inhalativ: Luftgrenzwerte (z. B. Arbeitsplatzgrenzwert) sind nicht vorhanden. Bei speziellen Tätigkeiten wie der umfangreichen Reinigung in Sicherheitswerkbänken kann sich eine Gefährdung durch eine relevante Partikelbelastung ergeben, die das Tragen von Atemschutz erforderlich macht.
  • Dermal: Die Exposition ist minimiert. Bei speziellen Tätigkeiten wie der umfangreichen Reinigung in Sicherheitswerkbänken besteht eine Gefährdung, die das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich macht. Es können hautresorptive Zytostatika-Stoffe zum Einsatz kommen.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich. Auch Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen erfordern gemäß TRGS 401 keinen Eintrag, wenn Schutzhandschuhe nur vorsorglich gegen unvorhergesehenen Kontakt getragen werden, z. B. gelegentliche Handhabung eventuell verunreinigter Behälter oder zum Schutz vor anderen als krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen.

Ausnahme: Die umfangreiche Reinigung in Sicherheitswerkbänken ist daraufhin zu überprüfen, ob mehr als eine geringe Gefährdung vorliegt. Ist in der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz festgelegt oder werden hierbei Schutzhandschuhe zum Schutz vor hautresorptiven Zytostatika-Stoffen eingesetzt, sind dies Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.