Desinfektion von Medizinprodukten Expositionsverzeichnis in Pflege, Kliniken, Praxen der Human- und Zahnmedizin, Medizinisches Labor sowie Veterinärmedizin

Manuelle Desinfektion von Medizinprodukten mit formaldehydhaltigen Desinfektionsmitteln

Eingesetzte Produkte

Desinfektionsmittel, die krebserzeugendes Formaldehyd (H350, CAS-Nr.: 50-00-0) oder Formaldehydabspalter, zum Beispiel (Ethylendioxy)dimethanol (CAS-Nr. 3586-55-8), als Wirkstoff enthalten. Sie kommen in der Praxis nur sehr selten zum Einsatz. Nur 2 Prozent der auf Wirksamkeit geprüften Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst enthalten Formaldehyd. Diese Produkte werden nur im hygienisch begründeten Einzelfall angewendet, z. B. bei angeordneten Desinfektionen. Einsatz erfordert besondere Anforderungen nach § 15 c Gefahrstoffverordnung wie die Qualifikation der Verwender und Verwenderinnen.

Arbeitsverfahren

Manuelle Desinfektion von Medizinprodukten, die mit intakter Haut (unkritische Medizinprodukte, z. B. Thermometer, Blutdruckmanschette), mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut (semi-kritische Medizinprodukte ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung z. B. (Dental)-Instrumente für nicht invasive Maßnahmen, zahntechnische Werkstücke, Vaginalspekulum) in Berührung kommen. Die zuvor gereinigten und mit Wasser abgespülten Medizinprodukte werden in ein Becken mit anwendungsfertiger Desinfektionsmittellösung vollständig eingelegt (Tauchverfahren) und dieses für die Einwirkzeit abgedeckt.

Pro Desinfektionsbecken werden größenabhängig einige 100 ml bis mehrere Liter Anwendungslösung benötigt. Nach der Entnahme werden die Medizinprodukte mit Wasser abgespült und getrocknet.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Die Dauer liegt bei wenigen Sekunden je Arbeitsgang für Einlegen und Entnahme der Medizinprodukte aus der Lösung. Die Häufigkeit liegt je nach Arbeitsbereich bei mehr als 20 Vorgängen pro Schicht (< 15 Minuten). Eine Exposition findet in der Regel nur an einzelnen Tagen statt.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 525 und DGUV Information 207-206 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-206 aufgeführt. Beispiele sind:

  • Inhalativ: natürliche Raumlüftung (geöffnete Fenster und Türen/Querlüftung) oder technische Raumlüftung (Raumlufttechnische Anlage), Abdecken des Desinfektionsmittelbeckens während der Einwirkzeit.  
  • Dermal: Hilfsmittel (z. B. Siebeinsätze mit Handgriffen oder Greifzangen) verwenden, Chemikalienschutzhandschuhe mit verlängertem Schaft, dies schützt auch vor der hautsensibilisierenden Eigenschaft (Kat. 1 H317).

Informationen zur Expositionshöhe

Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die DGUV Information 207-206 arbeitsplatzbezogen umgesetzt ist.

  • Inhalativ: 
    • Formaldehyd verdunstet für wenige Minuten je Arbeitsgang aus dem offenen Desinfektionsmittelbecken und von der benetzten Oberfläche der Medizinprodukte bei der Entnahme.
    • Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für Formaldehyd von 0,37 mg/m³ (Kurzzeitwert 0,74 mg/m³) unterschritten ist. Dies ist schon allein aufgrund der geringen Expositionsdauer sichergestellt
  • Dermal: 
    • Durch das Verwenden von Hilfsmitteln (z. B. Siebeinsätze oder Greifzangen) und das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen wird der Hautkontakt mit der Desinfektionsmittellösung, bei Berührung chemikalienbenetzter Medizinprodukte und durch Spritzer vermieden.
    • Formaldehyd ist gemäß TRGS 900 nicht als hautresorptiv eingestuft.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.