Desinfektion mit Formaldehyd: Herstellung der Anwendungslösung Expositionsverzeichnis in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Praxen der Human- und Zahnmedizin sowie Veterinärmedizin und in medizinischen Laboren

Verdünnung eines formaldehydhaltigen Desinfektionsmittelkonzentrates zur Anwendungslösung

Eingesetzte Produkte

Desinfektionsmittel, die krebserzeugendes Formaldehyd (H350, CAS-Nr.: 50-00-0) oder Formaldehydabspalter, zum Beispiel (Ethylendioxy)dimethanol (CAS-Nr. 3586-55-8), als Wirkstoff enthalten. Sie kommen in der Praxis nur sehr selten zum Einsatz.

Nur 2 Prozent der auf Wirksamkeit geprüften Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst enthalten Formaldehyd. Diese Produkte werden nur im hygienisch begründeten Einzelfall angewendet, z. B. bei angeordneten Desinfektionen. Einsatz erfordert besondere Anforderungen nach § 15 c Gefahrstoffverordnung wie die Qualifikation der Verwender und Verwenderinnen.

Arbeitsverfahren

Für Flächendesinfektionen oder Desinfektionen von Medizinprodukten werden Desinfektionsmittelkonzentrate manuell oder maschinell mithilfe von Dosiergeräten/Dosierautomaten (DA) zu einer Anwendungslösung verdünnt. Da es sich bei Produkten mit Formaldehyd um kein gängiges Desinfektionsmittel bzw. Verfahren handelt, wird häufig manuell verdünnt.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Die Dauer liegt bei wenigen Sekunden (<< 15 Minuten) je Arbeitsgang. Die Exposition findet in der Regel nur an einzelnen Tagen statt.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 525 und DGUV Information 207-206 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-206 aufgeführt. Beispiele sind:

  • Inhalativ: Dosierautomat, Dosierhilfen  
  • Dermal: Dosierautomat, Lanzenstecksystem so gestalten, dass beim Herausziehen keine Spritzer entstehen, Dosierhilfen, Chemikalienschutzhandschuhe mit verlängertem Schaft. Die Maßnahmen schützen auch vor der hautsensibilisierenden Eigenschaft (Kat. 1 H317).

Informationen zur Expositionshöhe

Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die Maßnahmen nach DGUV Information 207-206 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.

  • Inhalativ: 
    • Formaldehyd verdunstet aus Eimer und beim Dosieren ins Wasser.
    • Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd von 0,37 mg/m³ (Kurzzeitwert 0,74 mg/m³) unterschritten ist. Dies ist schon allein aufgrund der geringen Expositionsdauer sichergestellt.
       
  • Dermal:
    • Durch das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen wird der Hautkontakt mit Desinfektionsmittellösung, bei Berührung chemikalienbenetzter Oberflächen und durch Spritzer vermieden.
    • Formaldehyd ist gemäß TRGS 900 nicht als hautresorptiv eingestuft.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.