Desinfektion mit Formaldehyd: kleine Flächen Expositionsverzeichnis in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Praxen der Human- und Zahnmedizin, medizinischen Laboren sowie Veterinärmedizin

Desinfektion kleiner Flächen bis 2 m² mit formaldehydhaltigen Desinfektionsmitteln

Eingesetzte Produkte

Desinfektionsmittel, die krebserzeugendes Formaldehyd (H350, CAS-Nr.: 50-00-0) oder Formaldehydabspalter, zum Beispiel (Ethylendioxy)dimethanol (CAS-Nr. 3586-55-8), als Wirkstoff enthalten. Sie kommen in der Praxis nur sehr selten zum Einsatz. Nur 2 Prozent der auf Wirksamkeit geprüften Desinfektionsmittel im Gesundheitsdienst enthalten Formaldehyd. Diese Produkte werden nur im hygienisch begründeten Einzelfall angewendet, z. B. bei angeordneten Desinfektionen. Der Einsatz erfordert besondere Anforderungen nach § 15 c Gefahrstoffverordnung wie die Qualifikation der Verwender und Verwenderinnen.

Arbeitsverfahren

Schnelldesinfektion kleiner Arbeitsflächen, Liegen, Inventar, Geräte etc. im Scheuer-/Wischverfahren. 

Zum Einsatz kommen eigens verdünnte Desinfektionsmittellösungen, da es sich bei Produkten mit Formaldehyd um kein gängiges Desinfektionsmittel bzw. Verfahren handelt. Der Verbrauch an Desinfektionsmitteln beträgt ca. 5 ml pro Quadratmeter.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Die Dauer liegt bei wenigen Sekunden je Arbeitsgang. Die Häufigkeit liegt bei etwa 20 Vorgängen (<<15 Minuten) pro Schicht. Eine Exposition findet in der Regel nur an einzelnen Tagen statt.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 525 sowie DGUV Information 207-206 (Stand der Technik). Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 207-206 aufgeführt. Beispiele sind:

  • Inhalativ: natürliche Raumlüftung (geöffnete Fenster und Türen/Querlüftung) oder technische Raumlüftung (Raumlufttechnische Anlage)
  • Dermal: Chemikalienschutzhandschuhe mit verlängertem Schaft schützen auch vor der hautsensibilisierenden Eigenschaft (Kat. 1 H317).

Informationen zur Expositionshöhe

Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn die Maßnahmen nach DGUV Information 207-206 arbeitsplatzbezogen umgesetzt sind.

  • Inhalativ:
    • Formaldehyd verdunstet aus benetzten Flächen bis diese getrocknet sind und evt. aus Eimer mit Anwendungslösung für ca. 15 Minuten.
    • Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd von 0,37 mg/m³ (Kurzzeitwert 0,74 mg/m³) unterschritten ist. Messtechnische Untersuchungen der BGW haben gezeigt, dass bei Einsatz einer 0,5%-igen Anwendungslösung (Formaldehydgehalt im Konzentrat 10 g /100 g) mit einem Luftaustausch von 0,7 /h bis zu einer desinfizierten Fläche von 5 m² der AGW unterschritten ist.
  • Dermal:
    • Durch das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen wird der Hautkontakt mit der Desinfektionsmittellösung, bei Berührung chemikalienbenetzter Oberflächen und durch Spritzer vermieden.
    • Formaldehyd ist gemäß TRGS 900 nicht als hautresorptiv eingestuft.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des Standes der Technik liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.