Dentallabor: Tätigkeiten mit quarzhaltigen Stäuben Expositionsverzeichnis

Eingesetzte Produkte

Quarzhaltige Einbettmassen. Die Tätigkeiten mit quarzhaltigen Stäuben gelten als krebserzeugend (Kategorie 1A, 1B, CAS-Nr.: 14808-60-7)

Arbeitsverfahren

Ein-, Ausbetten und Strahlen wie in DGUV Information 213-730 "Mineralische Stäube" beschrieben.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Tätigkeiten mit hoher Staubexposition mit Dauer von unter zehn Minuten je Arbeitsgang, die Anzahl der Vorgänge variiert. Der Umfang der Tätigkeiten ist in einem Dentallabor einer Zahnarztpraxis erfahrungsgemäß geringer als in einem eigenständigen Dentallabor.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub" und DGUV Information 213-730 "Mineralische Stäube" (Stand der Technik):

  • Inhalativ: Konkrete Schutzmaßnahmen sind in DGUV Information 213-730 (Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK)) aufgeführt, z. B. staubarme Einbettmassen, Einsatz von Absauganlagen, Strahlbox.
  • Dermal: Allgemeine Hautschutzmaßnahmen sind ausreichend.

Informationen zur Expositionshöhe

  • Inhalativ: Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn das Verfahrens- und stoffspezifische Kriterium (VSK) arbeitsplatzbezogen umgesetzt ist. Der Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub von 0,05 mg/m³ ist in diesem Fall unterschritten. Im eigenständigen Dentallabor wurden bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen entsprechend VSK für die Summe von Quarz und Cristobalit Konzentrationswerte von 0,035 mg/m³ ermittelt (95-Perzentil). Dies macht deutlich, dass der niedrige Grenzwert nur unterschritten werden kann, wenn die Einhaltung der Anforderungen (des VSK) konsequent am Arbeitsplatz überprüft wird.
  • Dermal: Stäube können auf die Haut gelangen. Keine Gefährdung durch CMR-Eigenschaften. Quarzstaub ist nicht hautresorptiv.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung des VSK liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.