Dentallabor: Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen Expositionsverzeichnis

Eingesetzte Produkte             

Die eingesetzten Nichtedelmetall-Legierungen (NEM-Legierungen) weisen einen Gehalt an Cobalt von 50 bis 70 Prozent auf. Bei der Verarbeitung cobalthaltiger Legierungen entstehen Stäube, die beim Einatmen Krebs erzeugen können (H350i).

Arbeitsverfahren

Kronen, Brücken und Modellgusswerkstücke werden manuell mit dem Handstück bearbeitet, in das verschiedene rotierende Fräs-, Schleif- oder Polierwerkzeuge eingespannt werden. In weiteren Verfahren werden NEM-Legierungen mit der Parallelfräse bearbeitet, Sintermaterialien gefräst sowie in der additiven Fertigung beim 3-D-Druck eingesetzt. Diese werden hier allerdings nicht betrachtet.

Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit

Wenige Minuten je Arbeitsgang. Die Anzahl der Vorgänge variiert. Der Umfang der Tätigkeiten ist in einem Dentallabor einer Zahnarztpraxis erfahrungsgemäß geringer als in einem eigenständigen Dentallabor.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gemäß TRGS 561 sowie Expositionsbeschreibung „Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien“ (Stand der Technik).

  • Inhalativ: Konkrete Schutzmaßnahmen sind in der Expositionsbeschreibung aufgeführt, z. B. staubtechnisch geprüfte Erfassungseinrichtungen und Absauganlagen, Sichtscheiben an den Erfassungseinrichtungen. Sie dienen auch dem Schutz vor einer Sensibilisierung der Atemwege.
  • Dermal: Cobalthaltige Stäube sind hautsensibilisierend. Daher sind Maßnahmen zum Schutz vor Hautkontakt zu treffen.

Informationen zur Expositionshöhe

  • Inhalativ: Eine Gefährdung liegt nicht vor, wenn die Expositionsbeschreibung arbeitsplatzbezogen umgesetzt ist. Der Schichtmittelwert unterschreitet in diesem Fall die Akzeptanzkonzentration von Cobalt von 0,5 µg/m³ (TRGS 910). Im gewerblichen Dentallabor wurden bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen entsprechend der Expositionsbeschreibung für Cobalt Konzentrationswerte von 0,00047 mg/m³ ermittelt (95-Perzentil).
  • Dermal: Stäube können auf die Haut gelangen. Keine Gefährdung durch CMR-Eigenschaften. Cobaltstäube sind gemäß TRGS 910, TRGS 561 nicht als hautresorptiv eingestuft.

Eintrag ins Expositionsverzeichnis

Bei Einhaltung der Expositionsbeschreibung liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.