Tuberkulose als Berufskrankheit

Lässt man das Auftreten von Epidemien außen vor, ist die Tuberkulose die im Gesundheitsdienst häufigste beruflich bedingte Infektionserkrankung.

Sie tritt in den meisten Fällen als Lungenkrankheit auf. Die von Bakterien verursachte Erkrankung wird über eingeatmete Aerosole übertragen, die von Erkrankten vor allem beim Husten ausgeschieden werden. 

Beschäftigte in medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen sind arbeitsbedingt einem erhöhten Tuberkulose-Infektionsrisiko ausgesetzt. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, sich durch infektiöse Personen anzustecken, in allen Berufen mit körpernahen Tätigkeiten am höchsten und erhöht beim gemeinsamen Aufenthalt in geschlossenen Räumen. 

Wer regelmäßig in Bereichen mit Tuberkulosekranken oder Personen mit verdächtigen Symptomen arbeitet oder beispielsweise im Labor regelmäßig Kontakt mit dem Erreger haben könnte, muss an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen.

Wer im Einzelfall berufsbedingt mit einer erkrankten Person Kontakt hatte, bekommt zwei bis drei Monate später die arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten. Damit kann der Infektionsweg nachvollzogen werden und es kann eine individuelle Beratung stattfinden. Außerdem lässt sich mit dieser Vorsorge die andernfalls obligatorische Untersuchung beim Gesundheitsamt ersetzen.

Da die Erkrankung in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland selten auftritt, besteht bei einem positiven Test fast immer ein berechtigter Verdacht auf eine Berufskrankheit.